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Staatsschutzsenat verurteilt Andrea Martina Klump wegen Beihilfe zum versuchten Mord an jüdischen Auswanderern

Datum: 28.09.2004

Kurzbeschreibung: 

Der 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart hat die 47-jährige Andrea Martina Klump am 28. September 2004 nach 20-tägiger Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum versuchten Mord in 32 tateinheitlichen Fällen und zu tateinheitlichem vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Einbezogen wurden die Einzelstrafen aus dem Urteil des Senats vom 15. Mai 2001 (Az.: 5 - 2 StE 4/2000). Das Oberlandesgericht hatte Klump seinerzeit im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem misslungenen Sprengstoffanschlag im Jahr 1988 auf den von amerikanischen Streitkräften genutzten Militärstützpunkt in Rota/Spanien bereits zu neun Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Den Feststellungen des Senats zufolge brachten im Auftrag einer palästinensischen Terrororganisation agierende Täter am 23. Dezember 1991 in Budapest einen mindestens 20 kg schweren, in einem am Fahrbahnrand der zum Flughafen führenden Schnellstraße abgestellten Pkw deponierten Sprengsatz zur Explosion, als ein mit 28 jüdischen Emigranten aus der damaligen Sowjetunion besetzter Reisebus die Stelle passierte. Die Auswanderer, überwiegend Familien mit kleinen Kindern, waren auf dem Weg nach Israel und benutzten Ungarn als Transitland. Infolge eines konstruktionsbedingten Mangels der Code-Schaltung des Sendegeräts erfolgte die im Wege der Funkfernzündung ausgelöste Detonation einige Sekunden vor dem geplanten Zeitpunkt. Die Hauptwirkung der Explosion traf deshalb nicht, wie von den Terroristen beabsichtigt, den Reisebus, so dass von den Insassen vier jüdische Auswanderer lediglich leichte Schnittverletzungen durch zerborstene Fensterscheiben erlitten. Dagegen wurden zwei ungarische Polizeibeamte im vorausfahrenden Begleitfahrzeug durch die Wirkung der Detonation schwer verletzt und leiden bis heute an den Spätfolgen der Tat.

Die Angeklagte hatte zu Beginn der Hauptverhandlung noch jegliche Beteiligung an dem Mordanschlag vehement bestritten. Ihre Anwesenheit in einer von ihrem damaligen Lebensgefährten Horst Ludwig Meyer unter dem Falschnamen Winfried Hamdaker kurz vor der Tat angemieteten und von den Tätern zur Vorbereitung des Anschlags benutzten Budapester Wohnung konnte allerdings mit Hilfe einer von ihr stammenden DNA-Spur auf der Bettwäsche nachgewiesen werden. Im Laufe der umfangreichen Beweisaufnahme räumte Klump dann am 17. Verhandlungstag ein, doch von den Vorbereitungen des Anschlags gewusst, aber nicht unmittelbar an ihm teilgenommen zu haben. Zudem habe sie Meyer, der zusammen mit mindestens einem weiteren bislang unbekannten Mittäter das im Auftrag einer militanten Palästinenserorganisation tätige Anschlags-Kommando bildete, ab Mitte Oktober 1991 insbesondere durch das konspirative Anmieten von Privatzimmern für den gemeinsamen Aufenthalt sowie durch die Ermittlung von Zug- und Busverbindungen unterstützt, die der konkreten Planung des Fluchtweges der Kommandomitglieder nach Zündung des Sprengsatzes dienten. Diese Einlassung steht im Einklang mit dem sonstigen Beweisergebnis. Sie war der Angeklagten, so der Senatsvorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung, nicht im Sinne einer weitergehenden Beteiligung zu widerlegen. Auch die Bundesanwaltschaft hatte nach Schluss der Beweisaufnahme auf eine Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mordanschlag plädiert. Demgegenüber war die Anklage noch von der Mittäterschaft Klumps ausgegangen.

Als Einzelstrafe hat der Senat eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren festgesetzt, aus der unter Einbeziehung weiterer Einzelstrafen aus der früheren Verurteilung im Zusammenhang mit dem misslungenen Anschlag in Rota/Spanien die Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren gebildet wurde. Bei der Strafzumessung fand zugunsten der Angeklagten vor allem Berücksichtigung, dass ihre Beteiligung an der heimtückischen Tat vor dem Hintergrund ihrer tendenziell abhängigen Beziehung zu dem bei der Festnahme in Wien 1999 erschossenen Horst Ludwig Meyer zu sehen ist und Andrea Klump sich mittlerweile glaubhaft vom Terrorismus losgesagt hat.

 - Saam -                                                                      

Aktenzeichen: 5 - 2 StE 3/03

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