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Einladung zum 2. Stuttgarter Schüler-Moot Court beim Oberlandesgericht Stuttgart am 20. Juli 2018

Datum: 13.07.2018

Kurzbeschreibung: 

Am 20. Juli 2018 findet der 2. Stuttgarter Schüler-Moot Court statt. Dabei schlüpfen Schülerinnen und Schüler in einem nachgestellten Zivilrechtsstreit in die Rolle von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. In einer Gruppenphase erarbeiten die Teilnehmer im Klassenverband den Sachverhalt und die dadurch aufgeworfenen Rechts­probleme aus Sicht von Kläger- oder Beklagtenseite. Dabei werden Sie von Jura-Studenten der Universität Tübingen angeleitet und unterstützt. Anschließend präsentieren zwei aus jeder Klasse in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Richterinnen und Richtern den Fall für ihre Partei. Im Anschluss an die Plädoyers wird die Kammer das beste Team und den besten Redner oder die beste Rednerin küren.

Zur Begrüßung durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz und zu den mündlichen Verhandlungen ab

11:00 Uhr in Saal 2.10, Archivstraße 15 A/B, 70182 Stuttgart 

sind die Öffentlichkeit und interessierte Medienvertreter sehr herzlich eingeladen.

In zwei aufeinander folgenden Durchgängen werden je zwei Schulklassen vom Ferdinand-Porsche-Gymnasium, Stuttgart, und vom Albertus-Magnus-Gymnasium, Stuttgart, sowie erstmals auch zwei Realschulklassen von der Jahn-Realschule, Stuttgart, und der Realschule Lenningen gegeneinander antreten.

Die Zivilkammer wird gebildet aus der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Agnes Aderhold als Vorsitzende und Mitgliedern ihres Senats. Der Fall wurde auch in diesem Jahr wieder vom Lehrstuhl Prof. Dr. Martin Gebauer, Universität Tübingen, entworfen.

„Moot Courts“ sind im anglo-amerikani­schen Rechtsraum fester Bestandteil der Juristen-Ausbildung. Die Idee eines Schüler-Moot Courts hat das Oberlandesgericht Stuttgart erstmals 2017 aufgegriffen. Dieses Format ergänzt und vertieft die von vielen Schulklassen genutzte Möglichkeit, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu besuchen. Während dabei regelmäßig Strafprozesse im Mittelpunkt stehen, liegt dem Schüler-Moot Court ein Zivilrechtsfall zu Grunde, also eine Auseinandersetzung unter Privaten.

Viele Amts- und Landgerichte bieten zudem die Möglichkeit eines Schülerpraktikums, insbesondere im Rahmen von „BOGY“ und „BORS“ (Berufsorientierung an Gymnasien bzw. Realschulen) an. Dabei besteht die Gelegenheit, verschiedene Berufe und Tätigkeitsfelder in der Justiz kennenzulernen und zu erfahren, was z. B. Richter, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger oder Justizfachangestellte machen.

Das für die Nachwuchsgewinnung der Justiz im nichtrichterlichen Bereich in Württemberg zuständige Oberlandesgericht Stuttgart vergibt jährlich über 250 attraktive Studien- und Ausbildungsplätze. Oft ist eine wohnortnahe Studienpraxis oder Ausbildung an einem der zahlreichen Amtsgerichte möglich. Die bedarfsgerechte Anzahl an Studien- und Ausbildungsplätzen sichert später beste Übernahmechancen. Das IuK-Fachzentrum Justiz bietet zudem eine Ausbildung zum Fachinformatiker und als Dualer Partner bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Standort Mannheim, den Studiengang Wirtschaftsinformatik - E‑Government an.

 

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.mit-recht-in-die-zukunft.de.

 

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